Das war mal ein Rettungswagen. Während einer Einsatzfahrt kam dieses Fahrzeug von der A60 bei Heidesheim (Rheinland-Pfalz) ab und bretterte geradewegs eine Böschung runter. Die Aufbauten rissen ab, nur die Trage blieb stehen

Der Einsatzwagen sieht aus wie eine geöffnete Konservendose. Fahrer und Beifahrer kamen verletzt ins Krankenhaus. Zum Glück war kein Patient im Fahrzeug. Die Unfallursache ist noch ungeklärt
(Quelle BILD)

Belastende Situation

Es gehört zum Selbstbild und Selbstverständnis vieler Einsatzkräfte, dass sie eine deutliche Opfer-Helfer-Einteilung vornehmen. Die Opfer sind dabei immer die anderen. Diese Einteilung stärkt das Selbstbewusstsein und hilft den Einsatzkräften, in schwierigen Situationen die Nerven zu behalten. Bei einem Eigenunfall oder bei Gewalttätigkeit gegen Einsatzkräfte wird dieser Grundsatz erschüttert. Gelegentlich lassen aber auch kleine, sonst unbeachtete Dinge diesen Schutzschirm durch emotionalen oder angesammelten Stress zusammenbrechen. Aufgrund dieser Erfahrungen mit plötzlich auftretenden, massiven und unkontrollierbaren Gefühlsreaktionen trifft man immer wieder auf das Vorurteil, dass Gefühle die Professionalität und die Effektivität des Einsatzes beeinträchtigen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Gemäß § 34 StVO hat jeder an einem Verkehrsunfall Beteiligte
unverzüglich zu halten, den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren,
sich über die Unfallfolgen zu vergewissern, Verletzten zu helfen (§ 323 c StGB),
anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten
a) anzugeben, dass er am Unfall beteiligt war und
b) auf Verlangen seinen Namen und seine Anschrift anzugeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein vorzuweisen und nach bestem Wissen Angaben über seine Haftpflichtversicherung zu machen,
a) so lange am Unfallort zu bleiben, bis er zugunsten der anderen Beteiligten und Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und die Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit ermöglicht hat, oder
b) eine nach den Umständen angemessene Zeit zu warten und am Unfallort Namen und Anschrift zu hinterlassen, wenn niemand bereit war, die Feststellung zu treffen (Wartepflicht),
unverzüglich die Feststellung nachträglich zu ermöglichen, wenn er sich berechtigt entschuldigt oder nach Ablauf der Wartepflicht vom Unfallort entfernt hat. Dazu hat er mindestens den Berechtigten (6. a) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitzuteilen, dass er am Unfall beteiligt gewesen ist, und seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs anzugeben und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung zu halten.
Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann.
Unfallspuren dürfen nicht beseitigt werden, bevor nicht die notwendigen Feststellungen getroffen worden sind.

Einsatztaktische Maßnahmen

- Immer anhalten.
- Ruhe bewahren.
- Sofort die Leitstelle informieren: „y/zz/1 ist in einen Eigenunfall verwickelt. Nähere Lagemeldung folgt.”
- Unfallstelle absichern.
- Check des RTW-Teams und des Patienten.
- Gibt es Verletzte in den anderen Fahrzeugen?
- Lagemeldung an Rettungsleitstelle, z.B. ”y/zz/1 Lagemeldung: Eigenunfall durch Zusammenstoß mit Pkw, zwei Schwerverletzte im anderen Pkw, Kollege und Patient leicht verletzt.”

Der Disponent wird dann weitere Einsatzkräfte, den Einsatzleiter vom Dienst entsenden und die Polizei verständigen.

Wichtigsten Sicherheitsregeln für Einsatzfahrer

  • Fahrzeugcheck vor Einsatzfahrt: Die meisten Rettungsdienste haben eine Ausrüstungsliste für den Check bei Schichtbeginn. Die Überprüfung zumindest von Ölstand, Tankanzeige, Reifendruck, Lenkung und Bremsanlage sollte Bestandteil dieses Checks sein.
  • Lenkertraining und Schleuderkurs: Ein formales Lenkertraining ist für Fahrer von Einsatzfahrzeugen unumgänglich. Zum Fahrprofi wird man nicht geboren – man wird dazu trainiert.
  • Den Weitblick behalten: Bei einer Einsatzfahrt darf nicht nur die Straße fixiert werden, auch Gehsteige, Ausfahrten und Seitenstraßen müssen beobachtet werden.
  • Argwöhnisch bleiben: Wie bei der Patientenuntersuchung auf alles gefasst sein. Rechnen Sie immer mit den Fehlern anderer Lenker.
  • Das Einsatzgebiet kennen: Wer mit den Eigenheiten seines Einsatzgebiets vertraut ist, sieht einer Signalfahrt gelassener entgegen.
  • Zweimal pro Jahr eine Probefahrt auf der Trage des RTW: Dies bringt die auf Betreuer und Patienten einwirkenden Kräfte wieder in Erinnerung.
  • Kein falscher Stolz beim Rückwärtssetzen oder an Engstellen: Sieht man nicht, was hinter dem RTW ist, oder ist man nicht sicher, ob das Fahrzeug noch durch die Enge passt, einweisen lassen.
  • Auf allen Nachrangstraßen das Fahrzeug immer vor dem Übersetzen anhalten: Die Eintreffzeit wird dabei kaum verlängert, die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu verursachen, verringert sich hingegen enorm.
  • Den Augenkontakt zu anderen Straßenteilnehmern, denen ein Vorrecht genommen wird, suchen. Niemals annehmen, dass diese Ihre Absicht erkennen.
  • Bei der Verwendung von Sondersignalen den anderen Verkehrsteilnehmern eine Chance geben, darauf zu reagieren. Viele Menschen geraten durch Sehen oder Hören von Sonderrechten in Panik und reagieren paradox. Vor allem sehr junge, sehr alte oder betrunkene Verkehrsteilnehmer verhalten sich oft unberechenbar.

Euch allen allzeit eine gute und unfallfreie Fahrt!